Rauchmelderpflicht ab Sommer 2014 in Baden Württemberg

In Baden-Württemberg sollen Rauchmelder in Schlafzimmern und Fluren gesetzlich vorgeschrieben werden. Dies geht aus einem am 9. April 2013 in den Stuttgarter Landtag eingebrachten Gesetzentwurf von Grünen und SPD hervor.

Nach diesem Gesetzentwurf wird der Einbau von Rauchmeldern für Aufenthaltsräume, in denen Menschen schlafen, sowie für Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zur Pflicht. Besonders hervorzuheben ist die Nachrüstungspflicht für bestehende Wohnungen, hier wird eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2014 eingeräumt. Die Plicht zur Nachrüstung von Rauchmeldern liegt nicht beim Mieter sondern lt. Gesetz bei Eigentümerinnen und Eigentümer. Außerdem sind Rauchmelder in Räumen, die nicht ausschließlich dem Wohnen dienen, worunter Flure in Kliniken und Pflegeheimen zählen, bis zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Um einen Minimalschutz zu gewährleisten muss mindestens ein Rauchmelder je Flur sowie in allen Schlaf und Kinderzimmern montiert werden. Empfehlenswert ist jedoch die Montage der Rauchmelder in allen Räumen einer Wohnung. Die einzige Ausnahme sind Bad und Küche, hier können durch Wasserdämpfe Täuschungsalarme ausgelöst werden.

Eine Anleitung zur Montage um den Minimalschutz zu erreichen finden Sie hier.

Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder, gute Rauchmelder sind nicht teuer. Achten Sie beim Kauf des Rauchmelders auf die Zertifizierungen und Zulassungen des Gerätes. Wichtige Qualitätsmerkmale sind eine VdS- Zertifizierung, Prüfung durch das Kriwan Testzentrum, die Erfüllung der europäischen Produktnorm DIN EN 14604 und das Tragen des Qualitätszeichen „Q“ für besondere Zuverlässigkeit und Langlebigkeit.

Zertifizierungen und Zulassungen

Eine besonders bequeme Lösung die ein Mehr an Sicherheit bietet sind über Funk vernetzte Rauchmelder. Löst ein vernetzer Melder ein Alarm aus, schlagen alle im Funknetz angeschlossenen Rauchmelder ebenfalls Alarm aus. Sollte man einen Rauchmelder im Keller nicht hören, wird man automatisch über die anderen Melder im Wohnbereich gewarnt.

Erläuterung: Rauchwarnmelder ist der offizielle Fachbegriff für Rauchmelder in privaten Wohnungen und wohnungsähnlichen Bereichen. Bei Rauchwarnmeldern erfolgt die akustische Alarmierung direkt über das Gerät (der Warngeber ist im Gehäuse integriert). Rauchmelder in gewerblichen Brandmeldeanlagen dagegen alarmieren über separate Signalgeber.

Die wichtigsten Fakten:
  • Fest eingebaute 10-Jahres-Lithiumbatterie
  • Großer, leicht zu erreichender Prüfknopf
  • Verschmutzungskompensation
  • einfachste Montage und Wartung
  • VdS-geprüft nach DIN EN 14604
  • 5 Jahre Garantie
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